| Die Kündigung kann erst zum 30.04. erfolgen (3 Monate!). Ansonsten ist die Klausel ungültig und der Mietvertrag in diesem Punkt nicht korrekt.
Solche automatischen Verlängerungen von Verträgen kennt man bei Handy- oder Fitnesscenterverträgen, aber nicht bei Mietverträgen! | | |
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