| Hallo.
Mich interessiert das Thema der Auflagen/Gesetze/Verordnungen bei Vermietung von Zimmern in einer Wohnung. Bei der Wohnung handelt es sich um eine ganz normale 2-Zimmer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Fall 1. Ist es dem Eigentümer erlaubt beide Zimmer getrennt und unabhängig voneinander an Gäste zu vermieten? Mietzeit wäre denkbar wie in einem Hotel: z.B. eine Nacht, eine Woche e.t.c.
Fall. 2. Eigentümer wohnt in einem der Zimmer, ist dort auch gemeldet ( ob Hauptsitz oder Nebensitz wichtig???) und vermietet nur ein Zimmer.
Danke allen im Voraus, ich warte gespannt auf Tipps und Infos.
Gruß
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