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Willkommen beim Mietrechtsforum (Wohnraummiete) | |  |
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| Die Anschaffung oder der Ersatz eines Feuerlöschers gehört nicht zu den umlagefähigen Mietnebenkosten. Was umgelegt werden darf sind die Kosten der nötigen Wartung. | | |
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten: | |
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