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   Kündigung mündliche AbspracheKündigung mündliche Absprache  von:  unzufrieden Denise [2010-02-05 08:24]
Gilt die mündlich Absprache?
 
   Kündigung mündliche AbspracheKündigung mündliche Absprache  von: Peter Fuchser [2010-02-05 12:50]
Sie werden die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen, denn wie es so aussieht ist Ihre ...
Sie werden die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen, denn wie es so aussieht ist Ihre Vermieterin der Meinung, dass ihr Geschwätz vom Vortag nicht mehr gilt. Und das Recht ist auf ihrer Seite.

Wenn Sie wieder mal solch ein, oder ein ähnliches Anliegen haben, dann nur noch schriftlich.
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