| Sie werden die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen, denn wie es so aussieht ist Ihre Vermieterin der Meinung, dass ihr Geschwätz vom Vortag nicht mehr gilt. Und das Recht ist auf ihrer Seite.
Wenn Sie wieder mal solch ein, oder ein ähnliches Anliegen haben, dann nur noch schriftlich. | | |
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten: | |