Neueste DokumenteNeueste Dokumente
 ExtrasExtras
 ImpressumImpressum
 Suchen ...
Kündigung & Mieterschutz
Wohnungsmängel & Mietminderungen
Nebenkosten
Heizkosten
Mieterrechte und Pflichten
Mieterhöhung
Modernisierung
 Archivierte bzw. noch nicht generell freigegebene Daten in die Recherche einbeziehen
Willkommen beim

Mietrechtsforum (Wohnraummiete)

   
Neu beginnen mit:    Frage...    Info...    Kommentar...    Neuer Beitrag...   Termin...
   Betriebskosten NachzahlungBetriebskosten Nachzahlung  von: Csaba Medgyesy [2003-09-29 04:29]
Verjährung ?
Mein Mietvertrag besteht seit 1985. Seit 1995 hatte ich keine Erhöhung weder auf die Miete noch auf Nebenkostenvorauszahlung. Die letzte Betriebskostenabrechnung war für das Jahr 1996 erhielt ich 1997.
Am 20.05.03 erhielt ich nun überraschend Betriebskosten Jahresabrechnungen der Jahre 1997,98,99,2000,2001 und 2002 im Durchschnitt der Jahre mit ca. 450 Euro Fehlbetrag.

Im Begleitschreiben fordert die Vermieterin eine Nachzahlung für die Jahre 2000, 2001 und 2002, zusammen 1.400 Euro, fordert aber keine Nachzahlung für die Jahre 1997 bis 99.

Nach dem neuen Mietrecht dürfte die Nachzahlungforderung zumindest für 2001 schon verjährt sein. Ich habe Bedenken die Forderung abzulehnen, da möglicherweise dann die Vermieterin auch die Nachzahlungen für die Jahre 1997-1999 nach dem alten Mietrecht fordern könnte.

Welche Nachzahlung sind verjährt ?

Danke für Ihre Hilfe.

Csaba Medgyesy
München
 Mietverträge (für Wohnungen)Mietverträge (für Wohnungen)
 BetriebskostenBetriebskosten
 NebenkostenNebenkosten
 MietrechtMietrecht
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten:
[ keine ]
 
   Betriebskosten NachzahlungBetriebskosten Nachzahlung  von: Joachim Geburtig [2003-09-29 05:57]
Verwirkt sind die Forderungen rückwirkend einschlieslich die für das Jahr 2001. s.a. BGB § ...
 
   Betriebskosten NachzahlungBetriebskosten Nachzahlung  von:  sehr zufrieden Csaba Medgyesy [2003-09-30 04:12]
Besten Dank für Ihre freundliche Hilfe. Csaba Medgyesy
.