| Mein Mietvertrag besteht seit 1985. Seit 1995 hatte ich keine Erhöhung weder auf die Miete noch auf Nebenkostenvorauszahlung. Die letzte Betriebskostenabrechnung war für das Jahr 1996 erhielt ich 1997.
Am 20.05.03 erhielt ich nun überraschend Betriebskosten Jahresabrechnungen der Jahre 1997,98,99,2000,2001 und 2002 im Durchschnitt der Jahre mit ca. 450 Euro Fehlbetrag.
Im Begleitschreiben fordert die Vermieterin eine Nachzahlung für die Jahre 2000, 2001 und 2002, zusammen 1.400 Euro, fordert aber keine Nachzahlung für die Jahre 1997 bis 99.
Nach dem neuen Mietrecht dürfte die Nachzahlungforderung zumindest für 2001 schon verjährt sein. Ich habe Bedenken die Forderung abzulehnen, da möglicherweise dann die Vermieterin auch die Nachzahlungen für die Jahre 1997-1999 nach dem alten Mietrecht fordern könnte.
Welche Nachzahlung sind verjährt ?
Danke für Ihre Hilfe.
Csaba Medgyesy
München
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