| Sie sollten ab sofort ein Lärmprotokoll führen, Art, Intensität u. genauen Zeitpunkt und Dauer der Lärmstörungen protokollieren, dazu unabhängige Zeugen notieren (nicht Sie selbst als Mieter), die die jeweiligen Lärmstörungen bestätigen können. Ggfs. auch herbeigerufene Polizeibeamte.
Dann den Vermieter anschreiben, die Lärmstörungen unter Angabe der Daten näher beschreiben und unter Ankündigung der Mietminderung auffordern, dass er dafür Sorge trägt, dass künftige Lärmstörungen der Nachbarn unterbleiben.
Wenn das nicht helfen sollte, einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt einschalten! | | |
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten: | |