| Der Abrechnungszeitraum ist ist der Zeitraum, für die die Abrechnung in der Regel für Ihre Wohnung erstellt wurde. Dieser Zeitraum muss immer 12 Monate betragen, kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Rechnung dem Mieter vorliegen.
Für welchen Zeitraum wurde denn die letzte Abrechnung erstellt? | | |
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