| 1. Ihr Exvermieter hätte Ihnen die Möglichkeit geben müssen, den Schaden, wenn er denn überhaupt von Ihnen verursacht wurde, auf eigene Kosten zu beseitigen. Da kein Übergabeprotokoll besteht ist er in der Beweispflicht, wer das Scharnier heraus gebrochen hat.
Und selbst wenn Sie der Verursacher wären, müssten Sie nur den Zeit- und keinen Neuwert für den Schrank ersetzen.
2. Eine Nebenkostenabrechnung aus 2007 ist mittlerweile verjährt. Kann der Exvermieter nicht beweisen, dass Ihnen diese Abrechnung rechtzeitig bis Ende Dezember 2008 zugegangen ist, dann müssen Sie auch nichts bezahlen.
Nicht Sie müssen beweisen, dass Sie die Abrechnung nicht erhalten haben. Den Beweis muss der Vermieter führen.
Das Einbehalten einer bestimmten Summe Geldes für die Betriebskostenabrechnung 2009 ist völlig korrekt. Sie müssen also warten, bis die Abrechnung erstellt und mit der einbehaltenen Kaution verrechnet werden kann. | | |
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