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Willkommen beim Mietrechtsforum (Wohnraummiete) | |  |
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| Der Vermieter hat das Recht, Mängel an der Mietsache auch nach einer Begehung anzumelden, so lange Sie die Möglichkeit haben, diese Mängel zu beseitigen. Diese Möglichkeit hat er Ihnen ja zeitnah durch den Brief eingeräumt.
Wenn Sie dann die Beanstandungen beseitigt haben, sollten Sie über den Zustand der Wohnung ein Protokoll anfertigen. | | |
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten: | |
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