| Hallo,
bei der Begehung meiner ehemaligen Wohnung hatte der Vermieter einiges zu bemängeln. Teilweise auch berechtigt. Es wurde aber sofort versichert, das die BESPROCHENEN MÄNGEL beseitigt werde. Es wurde nichts schriftlich festgehalten, dementsprechend habe ich auch nichts unterschrieben. Ich hatte auch eine Zeugin (meine Mutter) dabei.
Nun erhalte ich heute (2 Tage später) einen Brief (1 Seite lang) mit Mänegln, die beseitigt werden sollen. Zum Teil sind dort angebliche Mängle aufgelistet, von deren Beseitigung vorher keine Rede war.
So soll ich beispielsweise den Fensterrahmen vom Fenster im Bad streichen. Das Fenster verbindet Bad und Küche und ist noch genau in dem Zustand, in dem es auch war, als ich einzog. Es handelt sich also um ein Innenfenster. Kann der Vermieter dies verlangen und geht dies auch nachträglich, also ohne dass es bei der Begehung abgesprochen wurde?
Danke für die Hilfe!
LG | | |
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