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   Ausziehen Renovieren ja oder nein ?Ausziehen Renovieren ja oder nein ?  von: maybee [2010-02-03 18:08]
Hallo, wir haben vor demnächst Umzuziehen wir werden bis zum Umzug voraussichtlich 4,5 Jahre ...
Hallo,

wir haben vor demnächst Umzuziehen wir werden bis zum Umzug voraussichtlich 4,5 Jahre dort gewohnt haben und haben die Wohnung nur neu geweißt aber nicht neu Tapeziert übernommen, nun beschäftigt uns die Frage ob wir die Wohnung nun neu renovieren müssen oder nicht !?

Ich habe schon eine ganze Weile nach entsprechenden Urteilen etc. gesucht und auch gefunden allerdings bin ich insbesondere mit den Formulierungen aus unseren Mietvertrag nicht schlau geworden.

Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen.

In unseren Mietvertrag stehen folgene Klauseln:


(1) Die Schönheitsreperaturen sind vom Mieter auszuführen

(2) Ausgleichsbeträge sind nicht geflossen somit lass ich diesen Absatz weg.

(3) Schönheitsreperaturen sind Fachgerecht auszuführen. Schönheitsreperaturen umfassen.

Das Anstreicher , Kalken oder Tapezieren der Wände, Decken, das Streichen der Fußböden und den Inneranstrich der der Fenster etc. --- klausel sollte bekannt sein deshalb lass ich sie weitestgehend weg

Die schönheitsreperaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
- Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahren dabei sind Türen, Fenster, Heizkörper und Heizungsrohre alle fünf Jahre durchzuführen

-in Wohn und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
-in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre

Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen. Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreperaturen beweispflichtig.

(4)Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs (3) vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreperaturen zu verlängern oder zu verkürzen.

(5)Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, so sind die nach Abs. (3) und (4) fälligen Schönheitsreperaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

(6) Sind bei beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreperaturen noch nicht fällig im Sinne von Abs (3) und (4), so hat der Mieter an das Wohnungsunternehmen einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreperaturen durch den Mieter bei der berechnung der Miete berücksichtigt worden ist.Zur berechnung des Kostenanteils werden die Kosten
einer im Sinne des Abs.(3) umfassenden und fachgerechten Schönheitsreperatur im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses ermittelt.

Der zu zahlende Anteil entspricht soweit nach Abs.(4) nichts andes gilt, dem Verhältnis zwischen den vollen Fristen laut Abs(3) und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreperatur bis zur Räumung abgelaufener Zeiträume.

Die Kostenanteile des Mieters werden zur Durchführung von Schönheitsreperaturen verwendet.
Sowie der Mieter noch nicht fällige Schönheitsreperaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhälnisses durchführt, ist er er von der Zahlung des Kostenteils befreit.

Weiterhin steht unter "Rückgabe der Mietsache":

(1) Bei beendigung des Mietverhälnisses sind die überlassenen Räume in Ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

Also müssen wir die Wohnung neu Tapezieren , Weißen usw. oder reicht es die Bohrlöcher usw. ordnungsgemäß zu schließen und die Wohnung besenrein zu übergeben ?

Über jede Antwort bin ich sehr Dankbar !

mfg

maybee



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   Ausziehen Renovieren ja oder nein ?Ausziehen Renovieren ja oder nein ?  von: Peter Fuchser [2010-02-04 07:43]
Diesen Satz können Sie schon mal komplett vergessen. Was Sie während der Mietzeit an ...
   Ausziehen Renovieren ja oder nein ?Ausziehen Renovieren ja oder nein ?  von: Peter Fuchser [2010-02-04 07:50]
Bitte vergleichen Sie Ihren Mietvertrag mit den Ausführungen aus dem Mietrechtslexikon: http://w...
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