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   Heizungsausfall: Grund für MietminderungHeizungsausfall: Grund für Mietminderung  von: Joachim Geburtig [2004-02-28 11:53]
Heizungsausfall: Grund für Mietminderung Kann eine Mietwohnung nicht ausreichend beheizt ...
Heizungsausfall: Grund für Mietminderung

Kann eine Mietwohnung nicht ausreichend beheizt werden, darf die Miete gemindert werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin beträgt einem Urteil des Landgerichts München zufolge je nach Außentemperatur die Mietminderungsquote 20 bis 50 Prozent (Az.: 20 S 3739/84). In Extremfällen, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar ist, könne die Miete sogar komplett gekürzt werden (LG Berlin Az.: 65 S 70/92).

Grundsätzlich muss laut DMB die Zentralheizung so eingestellt sein, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreicht wird und zwar in der Zeit zwischen 6.00 Uhr morgens und 23.00 beziehungsweise 24.00 Uhr. Ist die Wohnung kälter, müsse der Vermieter sofort informiert werden. Rührt dieser sich trotz Mängelanzeige und Mietminderung nicht, darf der Mieter die Reparatur auch selbst in Auftrag geben.

In echten Notfällen, wenn bei niedrigen Außentemperaturen am Wochenende die Heizung ausfällt und der Vermieter oder sein Hausverwalter nicht zu erreichen ist, kann der Mieter laut DMB die Reparatur auch sofort in Auftrag geben und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Dieser muss jedoch nur für die wirklich notwendigen Reparaturkosten aufkommen (LG Berlin 64 S 259/86 und 65 S 207/93).
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