| Was haben Sie im Vertrag genau vereinbart? War während dieser 6 Monate ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart, dann geht das in Ordnung. Solch ein Vertrag läuft zuerst diese 6 Monate ohne Möglichkeit der Kündigung, danach aber ist dieser Vertrag ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigung.
D.h., Sie können am 01.04.2010 zum 30.06.2010 kündigen. Aber vorausgesetzt, Sie haben eine Vertrag, wie von mir oben beschrieben. Sollte die Vereinbarung aber anders lauten, dann sollten Sie den Mietvertrag unbedingt einem Mieterverein zur Prüfung vorlegen, denn da scheint etwas Unerlaubtes zu laufen. | | |
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten: | |