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   Erhöhung der KaltmieteErhöhung der Kaltmiete  von:  unzufrieden Nicole [2002-12-08 10:35]
Unser Vermieter kam am 02.12.02 mit einer Mieterhöhung zum 01.03.03. Sein Brief war datiert mit ...
Unser Vermieter kam am 02.12.02 mit einer Mieterhöhung zum 01.03.03. Sein Brief war datiert mit dem 27.11.02. Wie sind die Ankündigungsfristen? Ein Bekannter hat mir gesagt, wenn keine Veränderungen am Haus vorgenommen wurden die den Wert steigern, ist eine Erhöhung unzulässig. Es hätte im Mietvertrag geregelt sein müssen, wenn Erhöhungen vorgesehen sind. Ist das richtig? Begründung des Vermieters war, es würde ja alles teurer werden! Wer kann mir helfen?
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   Erhöhung der KaltmieteErhöhung der Kaltmiete  von: Joachim Geburtig [2002-12-08 17:43]
Die Frist ist beträgt mindestens 2 Monate. Kappungsgrenze bildet Ihr Mietspiegel und nicht mehr ...
   Erhöhung der KaltmieteErhöhung der Kaltmiete  von: Hokamm [2008-06-20 09:56]
Ich würde mir den Mietspiegel der jeweiligen Stadt anschauen. Wenn das Erhöhungsverlangen höher ...
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