Hallo..
Mein Vermieter schickte mir heute eine Mieterhöhung von 343 auf 372.
(un)Begründung Spanneneinordnung
Bad = -20
Wohnung = +20
Küche = +20
Gebäude = 0
Wohnumfeld = 0
Somit unterm Strich +20
Berliner Mietspiegel. Einfache Wohnlage Sh Bad und Wc
4,27 - 5,80
Wollen also auf 5,07
Soviel zur Verwaltung.
Das lustige.. Keine detalierte Angaben. Was in Küche und Wohnung +20 sein soll.
Das ist ein Altbau ohne irgendwelche Fliesen in Bad oder Küche und keine Fliesen auf Boden.
Jetzt aber meine Frage. Im Berliner Mietspiegel ist neu der sog. Energiekennwert, der die Heizungskosten des Gebäudes widergeben soll.
Ich habe aber eine Gasetagenheizung. Und nach meiner Recherche= Quelle berliner mieterverein
5. Kann ich bei vorhandener Gasetagenheizung einen Verbrauchskennwert für das Gebäude herausfinden?
Bei Gasetagenheizungen steht den Mietern nur die Abrechnung für die eigene Wohnung zu Verfügung. Ein Rückschluss auf das Gebäude ist damit nicht möglich. Energieverbrauchskennwerte können daher bei Etagenheizungen jeglicher Art für einzelne Wohnungen nicht ermittelt werden.
Allerdings können Energieausweise auf Verbrauchsbasis auch für Wohngebäude, die ausschließlich über Gasetagenheizungen verfügen, erstellt werden. In diesen Fällen stellen die Gasversorger den Vermietern auf Antrag anonymisierte Verbrauchszahlen für das gesamte Wohngebäude zur Verfügung.
Liegt weder ein Energieausweis auf Verbrauchsbasis noch auf Basis des Energiebedarfs vor, bleibt nur die Berücksichtigung der alten Merkmale, die schon im Mietspiegel 2007 vorhanden waren.
Nun im Erdgeschoss habe ich extreme Heizkosten. Da Altbau so gut wie garnicht isoliert. Vom Keller steigt immer Kälte hinauf. Dazu sehr schlechter Wirkungsgrad der Heizung. Küche und Schlafzimmer wird nur publau und lässt sich auch nicht ändern laut Gasinstalateur...
Auf
http://www.heizspiegel-berlin.de habe ich einen Kennwert von 330.. Durschnitt 160.
Habe ich gut Chancen das in der Spanneeinordnung zu erwähnen?
Noch eine Frage
Da ich im Ergeschoss wohne, habe ich Rolläden. Aber nur Wohnzimmer und Schlafzimmer. Nicht am Balkon. Kennt jemand die Rechtslage ob das schon reicht für Wohnwertaufwertung ??
Und seit 2009 wird die Lage des Ergeschoss nicht mehr als Wohnwertmindend (Sondermerkmal) aufgeführt.. aber die Rolläden als positiv.. Merkwürdig.
Danke für Meinungen und vll Info
Gruß
Thorsten