| Sehr geehrte Damen und Herren,
vor drei Tagen haben wir eine Eigenbedarfskündigung erhalten zum 31.10.2010. Wir haben uns zu einem Wohnungskauf einer anderen Wohnung entschieden. So wie es aussieht, wird uns dies vor Kündigungsfrist gelingen, allerdings auch unsere finanziellen Möglichkeiten ausreizen. Gibt es außer einem Aufhebungsvertrag noch eine weitere Möglichkeit ab Auszug von den Mietzahlungen befreit zu sein und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der jetzige Vermieter die Umzugskosten tragen muss? Der Mietvertrag läuft nur auf meinen Lebensgefährten, der Vermieter ist aber inkl. pers. Daten über mich informiert. | | |
Dokumente/Seiten/... die weiterhelfen könnten: | |