| Hallo, meine Frage bezieht sich auf den genauen Zeitpunkt an
dem die 12 monatige Verjährungsfrist für die abrechnung beginnt.
In den Texten ist immer zu lesen vom "Abrechnungszeitraum"
Ist bei dem Ende des Abrechnungszeitraumes das in der Kündigung
von mir angegebene Datum gemeint ?
In meine Fall habe ich die Wohnung fristgerecht zum 1.5.09 gekündigt.
Bedeutet das nun das ich maximal bis 1.5.10 auf die Nebenkostenabr.
warten müsste und danach der Fall erledigt ist ?
Ich hatte noch geraume zeit später mit dem Ehemaligen Vermieter
telefonisch Kontakt da es einge unstimmigkeiten gab und er mir
zusagte das die Abrechnung bis spätestens ende September, anfang
November 09 fertig seie.
Ein bekannter von mir meinte nun das die 12 Monatsfrist erst nach dem letzten
Kontakt mit dem Ex-Vermieter beginnen würde, aber da dieser nur am Telefon
stattfand weiß ich ohnehin nicht mehr wann das genau war.
Mfg Christian | | |
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